1.Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die festgehaltene Fahrtstrecke und die angegebene
Fahrtdauer. Übersteigt die tatsächlich gefahrene Strecke – aus Gründen, die im Bereich des Bestellers
oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse
vorliegen – so werden die entsprechenden Mehrkilometer nachverrechnet.
Bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer werden pro begonnener Stunde zusätzlich bis zu 80 Euro
verrechnet bzw. sollte sich die Fahrt über die gesetzlichen Lenk- Ruhezeiten verlängern, ist es notwendig
einen anderen bzw. zweiten Lenker zu beschaffen, hier entstehen je nach Entfernung unterschiedliche
Kosten.
2. Grundsätzlich sind in den angegeben Preisen folgendes beinhaltet:
Ein Lenker, gesetzliche MwSt., Mautgebühren, Spritkosten,
Flughafen Wien (Parkdauer von max. 30 min).
nicht inkludiert sind: Parkplätze, Einfahrtsgebühren, Mautstraßen bzw. Tunnel, die nicht über die
GO-Box laufen, Unterkunft und Verpflegung für den Fahrer
3. Schime Bus e.U. Busreisen haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrbereiten Wagen,
soweit nicht Umstände vorliegen, welche von Schime Bus e.U. Busreisen trotz aller zumutbaren Maßnahmen
nicht abzuwenden waren. Schime Bus e.U. Busreisen haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei
Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen
Abfahrtszeit einfinden. Schime Bus e.U. Busreisen haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche
zurückgelassen werden müssen, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa,
etc.) nicht bei sich führen. Ebenso besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im
Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.
4. Busgröße und maximal erlaubte Fahrgastanzahl
Der Autobus darf maximal mit der kommissionierten Anzahl von Fahrgästen besetzt werden.
Unabhängig von der gemäß Schime Bus e.U. Busreisen übermittelten Auftragsbestätigung, behält sich Schime Bus e.U.
Busreisen vor einen größeren Bus, als auf der übermittelten Bestätigung vermerkt zum Einsatz zu bringen
und durch einen Buspartner (nicht zwingend aus Österreich) durchzuführen.
5. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes
und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten
(Handgepäck).
Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder
Beschädigungen geschützt ist. Auf den Gepäcksstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers
angegeben sein.
Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäcksstücke können von der Mitnahme
ausgeschlossen werden. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes
mitgenommen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Autobus
verladen werden. Schime Bus e.U. Busreisen haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem
Autobus abhandenkommen. Genauso wird jede Haftung abgelehnt, wenn Gepäcksstücke über Nacht im
Autobus bleiben oder vergessen wurden.
Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes
haftet Schime Bus e.U. Busreisen nach den für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestehenden Vorschriften, diese
insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die Rechte und Pflichten eines
Frachtführers sowie den Bestimmungen des ABGB.
Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch Schime Bus e.U. Busreisen bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens,
höchstens jedoch bis zu 55 Euro pro Gepäckstück, ein. Eine Haftung für mangelhaft verpacktes,
beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände
besteht nicht.
6.Wenn ein Fahrgast den Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat
der Besteller für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen
Verdienstausfall durch Stehzeit, aufzukommen. Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung von
Fahrgästen befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers oder Reiseleiters mitgeführt
werden.
7. Die Lenker sind verpflichtet, während der Fahrdienstleistung die vorgeschriebenen Lenk- und
Ruhezeiten einzuhalten.
8. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Schime Bus e.U. Busreisen die bereits
entstandenen Kosten, mindestens jedoch 50 Euro Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen. Zuzüglich werden, bei
Vertragsrücktritt durch den Besteller,
ab dem 21. Werktag vor dem bestellten Termin 15 %
ab dem 14. Werktag vor dem bestellten Termin 50 %
ab dem 07. Werktag vor dem bestellten Termin 70 %
des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt
die Absage am Tage des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder
Feiertag, so beträgt die Stornogebühr 100 % des vereinbarten Entgeltes.
Bei Mehrtagesfahrten bzw. Fahrten, die eine höhere Summe ausmachen, ist eine Anzahlung von
mindestens 20% bei der Buchung zu leisten – Restzahlung vor Fahrtantritt.
9. Der Besteller ist verpflichtet, nach Beendigung der Fahrt auf dem vorliegenden Formular die exakte
Personenanzahl, Zeit der Rückkehr, allfällige Routenänderungen, etc. zu bestätigen.
10. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem
Verlust eines Minderungs- oder Schadenersatzanspruches sind schriftlich per Mail an
office@schimebus.at zu senden.
11. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur
Schime Bus e.U. Busreisen direkt, nicht aber an den Lenker erfolgen